FAQ & AGB der Bergbahnen Hochoetz

Allgemeine Geschäftsbedigungen Bergbahnen Hochoetz

("AGB Hochoetz")

Fassung vom 27.10.2025

Ötztal Tourismus

Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ötztal Tourismus

1. Anwendungsbereich

1.1 Wenn die vorliegenden „AGB Hochoetz“ wirksam einbezogen wurden, regeln diese (neben der getroffenen Individualvereinbarung) die Rechtsbeziehungen zwischen der Schiregion Hochoetz Erschließungs-GmbH (nachfolgend: „Bergbahnen Hochoetz“, siehe Punkt 2.2) und den Käufern (nachfolgend: „Besucher“) eines Lifttickets, eines Gutscheines oder einer sonsti-gen Dienstleistung der Bergbahnen Hochoetz, unabhängig vom jeweiligen „Buchungskanal“ (Vertragsabschluss erfolgt Online, an den Skipasskassen, auf Außenstellen der Bergbahnen Hochoetz etc).

2. Vertragsabschluss & Vertragspartner

2.1
Der Erwerb von Lifttickets/Gutscheinen kann entweder an den Ticketschaltern/Skipasskassen der Bergbahnen Hochoetz oder online unter https://shophochoetz.oetztal.com/ (Online-Tickets) erfolgen.
2.2
Die Bergbahnen Hochoetz sind Betreiber des Skigebietes/Bergsportgebietes Hochoetz (inkl. Ochsengarten). Der Vertrag über den Bezug von Lifttickets und Gutscheinen sowie über die Nutzung der Liftanlagen, Schipisten und sonstiger Infrastruktur wird zwischen dem Besucher und den Bergbahnen Hochoetz abgeschlossen.
2.3
Werden mit dem gelösten Liftticket im Sinne des Punktes 8.8 Leistungen in den sogleich ta-bellarisch angeführten anderen Ski- /Bergsportgebieten in Anspruch genommen (zB mit dem „Ötztal Superskipass“), so erfolgt dies stets und unmittelbar aufgrund eines eigenständigen (gespaltenen) Vertragsverhältnisses zwischen Besucher und dem jeweiligen Skigebiets-Be-treiber. Die Bergbahnen Hochoetz als Verkäufer der Karte, handeln insofern für die anderen Ski-/Bergsportgebiets-Betreiber nur als deren Vertreter; eine direkte Vertragsbeziehung zu den Bergbahnen Hochoetz entsteht lediglich hinsichtlich der eigenen Leistungen und Anla-gen. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum allfälligen Schadenersatz bei Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Ski-/Bergsportgebiets-Betreiber verpflichtet, in dessen Verantwortungsbereich sich der Zwischenfall ereignet. Die Ski-/Bergsportgebiets-Betreiber sowie deren Verantwortungsbereich ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle (nähere In-formationen zu den Vertragspartnern und zum jeweiligen Verantwortungsbereich werden auf Anfrage erteilt):

Ski-/ Bergsportgebiet Betreiber (Vertragspartner) Räumlicher Verantwortungsbereich

Bergbahnen Hochoetz

Schiregion Hochoetz Er-schließungs-GmbH (FN 175873m) Anlagen im Gemeindegebiet von Oetz, inklusive die Anla-gen im Bereich „Balbach“ und „Ochsengarten“ in der Gemeinde Haiming
Bergbahnen Sölden Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol (FN 21369a)

Skiliftgesellschaft Sölden - Hochsölden GmbH (FN 37680m)

Schilifte Gampe, Ötzta-ler Gletscherbahn KG (FN 19665w)
Vom Ort Sölden aus erschlos-sene Anlagen im Gemeindegebiet von Sölden, inklusive die Anlagen am Rettenbach- und Tiefenbachferner.
Bergbahnen Kühtai Bergbahnen Kühtai GmbH & Co KG, Kühtai 48, 6183 Kühtai Vom Ort „Kühtai“ aus er-schlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Silz
Bergbahnen Längenfeld/ Gries Schleppliftgesellschaft m.b.H. Gries – Ötztal (FN 36536f) Vom Ortsteil Gries aus er-schlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Längenfeld
Bergbahnen Umhausen/ Niederthai Niederthaier Skilift GmbH (FN 36894g) Vom Ort Niederthai aus erschlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Umhausen
Bergbahnen Obergurgl/ Hochgurgl TOP EXPRESS Seilbahnen Gurgl GmbH & Co. KG (FN 161494t)

Hochgurgler Lift-Gesell-schaft m.b.H. & Co. KG. (FN 18693s)

Liftgesellschaft Ober-gurgl Gesellschaft m.b.H. (FN 32913b)
Von den Ortsteilen Obergurgl und Hochgurgl aus erschlossene Anlagen im Gemeindegebiet von Sölden
Bergbahnen Vent Venter Seilbahnen Ge-sellschaft m.b.H. & Co. Vom Ort Vent aus erschlos-sene Anlagen im Gemeindegebiet von Sölden

 

2.4
Beim Erwerb einer Verbundkarte (zB Tirol Regio Card, Snow Card Tirol, der SKI plus CITY Pass Stubai Innsbruck) gelten die jeweiligen gesonderten Vertragsbedingungen für diese Verbundkarten (sofern diese jeweils wirksam in den Vertrag einbezogen wurden).
2.5
Die Bergbahnen Hochoetz sind berechtigt, Erfüllungsgehilfen in Anspruch zu nehmen.
2.6
Die Bergbahnen Hochoetz behalten sich – je nach Auslastung – vor, den Verkauf von Lifttickets an bestimmten Tagen auszusetzen.

3. Preise & Ermäßigungen

3.1
Die aktuellen Preise für die verschiedenen Leistungen sind der Preisliste der Bergbahnen Hochoetz zu entnehmen. Für Karten über einen Saisonsschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet.
3.2
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inkl. der gesetzlichen USt. Die Zahlung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen. Bezahlmöglichkeiten an der Skipasskasse: Bargeld in Euro, Bankomatkarte (Maestro), Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express).
3.3
Für die KeyCards werden pro Liftticket Depotleistungen in Höhe von € 2,00 eingehoben. Bei Rückgabe der unbeschädigten KeyCard wird die Depotleistung rückerstattet. Die Rückgabe ist an allen Skipasskassen möglich.
3.4
Die Ermäßigungen laut Preisliste (für Kinder, Senioren, Behinderte) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises gewährt. Bei Saison- und Jahreskarten gelten – sofern sich nicht aus dem Preisblatt explizit Abweichendes ergibt) Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf. Eine Behinderten-Ermäßigung wird ab einem dokumentierten Invaliditätsgrad von 60 % gewährt. Sofern angebotene Ermä-ßigungen in Anspruch genommen werden, muss die aufrechte Anspruchsberechtigung durch entsprechende amtliche Dokumente nachgewiesen werden. Unrechtmäßig in Anspruch genommene Ermäßigungen haben den Entzug des Lifttickets zur Folge. Wir behalten uns auch eine Strafanzeige vor.
3.5
Rabatt- und Gewinnspielaktionen sind nicht gültig bei Saisonkarten sowie Online-Tickets.

4. Keine Übertragbarkeit, Rückerstattung, Verlust

4.1
Lifttickets sind personengebunden und nicht übertragbar. Nur bei Erwerb einer „Jungfamilienkarte“ ist diese zwischen den Elternteilen übertagbar, wobei eine gleichzeitige Nutzung durch beide Elternteile nicht zulässig ist.
4.2
Missbräuchliche Verwendung von Lifttickets bzw. Leistungserschleichung wird strafrechtlich verfolgt und bei den zuständigen Behörden angezeigt. Jeder Missbrauch (zB unzulässige Wei-tergabe, Verwendung eines fremden Tickets, Inanspruchnahme der Beförderungsleistung ohne Ticket, Missachtung der für einen sicheren Betrieb der Seilbahnanlagen notwendigen Anordnungen, Nutzung eines ermäßigten Ticktes ohne Erfüllung der Voraussetzungen) hat den sofortigen Entzug des Lifttickets zur Folge. Hinweis: Kaufen Sie keine Lifttickets über Dritte - diese könnten gesperrt sein!
4.3
Eine nachträgliche Verlängerung/Verschiebung des Gültigkeitszeitraumes von Lifttickets ist nicht möglich.
4.4
Ohne dadurch sonstige gesetzlich oder vertraglich zustehende Rückerstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Besuchers einzuschränken, leisten die Bergbahnen Hochoetz im Falle eines Sportunfalles im Skigebiet der Bergbahnen Hochoetzfreiwillig eine Rückerstattung des bezahlten Entgelts: Die Rückerstattung eines Skipasses ist nur gegen eine ärztliche Be-scheinigung eines Arztes oder eines Krankenhauses in Tirol erfolgen. Die Rückvergütung des Skipasses ist nur für den Verletzten (nicht für Begleitpersonen) möglich. Rückerstattet werden die nicht benützten Tage ab dem Tag nach dem Unfall abzüglich des Tarifs der gefahrenen Tage lt. Preisliste. Staffel- und 1-Tageskarten werden nicht rückerstattet.
4.5
Gültige und jeweils nicht personalisierte Lifttickets, Buchungscodes und Gutscheine berech-tigen den jeweiligen Inhaber zur Inanspruchnahme der verbrieften Leistung. Eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft kann durch die Bergbahnen Hochoetz nicht erfolgen. Bei Verlust von jeweils nicht personalisierten (nicht personengebundenen) Lifttickets, Buchungscodes oder Gutscheinen kann daher kein Ersatz erfolgen.
4.6
Können Lifttickets (etwa Saisonkarten) nicht vorgewiesen werden (zB weil sie zu Hause ver-gessen wurden), so muss eine entsprechende Tageskarte erworben werden. Eine Rückerstat-tung ist diesbezüglich nicht möglich.

5. Besondere Bedingungen für Online-Lifttickets & Online-Gutscheine

5.1
Zum Erwerb von Online-Tickets und Online-Gutscheinen sind nur volljährige Personen be-rechtigt.

5.2
Der Erwerb von Online-Tickets und Online-Gutscheinen erfolgt über Vermittlung der SJack GmbH (FN 373175m, „Starjack“). Die Bergbahnen Hochoetz sind aber Vertragspartner des über Starjack vermittelten Vertrages.

5.3
Der Erwerb von Online-Tickets und Online-Gutscheinen ist nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder möglich. Der Besucher ist für die korrekte Eingabe der Daten allein verantwortlich.

5.4
Der Abschluss des Bestellvorganges beim Erwerb von Online-Tickets oder von Online-Gut-scheinen erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig Bestellen“. Damit stellt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Online-Tickets oder eines Online-Gutscheines. Der Vertrag kommt sodann durch gesonderte Annahme durch die Bergbahnen Hochoetz zustande (wobei die Erklärung auch durch Starjack im Namen der Bergbahnen Hochoetz erfolgen kann).

5.5
Die gebuchten Online-Lifttickets oder Online-Gutscheine können auf verschiedene Weisen bereitgestellt werden. Die Details dazu entnehmen Sie bitte dem Webshop der Bergbahnen Hochoetz, den AGB von Starjack (https://starjack.com/gtc) oder den FAQs von Starjack. Der Besucher kann hier aus den angegebenen Bereitstellungsoptionen wählen, wobei nicht für alle Bereitstellungsoptionen für alle Online-Lifttickets oder Online-Gutscheine verfügbar/aus-wählbar ist:

5.5.1
Smartphone-Ticket: Die Nutzung eines Smartphone-Tickets setzt die App „key2ski“ (Apple Store, Google Play Store) voraus. Um das Smartphone-Ticket zu verwenden, muss auf der im Buchungsvorgang bereitgestellte Link angeklickt oder der bereitgestellte QR Code gescannt werden. Weiters muss in der App „key2ski“ der Button „Aktivieren“ angeklickt werden und Bluetooth, sowie GPS müssen aktiviert sein. Die App „key2ski“ muss im Hintergrund geöffnet bleiben, damit das Smartphone-Ticket funktioniert. Wird die App geschlossen, wird auch das Smartphone-Ticket vorübergehend deaktiviert. Pro Smartphone kann nur ein Ticket aktiviert werden. Der Besucher ist selbst verantwortlich, dass das Smartphone über ausreichend Ak-kukapazität verfügt. Sollte der Akku des Smartphones des Besuchers leer sein/werden, kann mittels Vorlage der Kaufquittung mit QR-Code oder Buchungsbestätigung an den Ticketschal-tern/Skipasskassen der Bergbahnen Hochoetz eine KeyCard gelöst werden (Depotleistung ge-mäß Punkt 3.3).

5.5.2
Aufbuchung des Lifttickets auf eine vorhandene KeyCard: Über Starjack wird eine das ge-buchte Online-Liftticket auf eine vorhandene (und freigeschaltene) KeyCard aufgespielt (die KeyCard wird damit zur Leistungsinanspruchnahme freigeschalten).

5.5.3
Zustellung per Post durch Starjack. Bitte beachten Sie hier die – nicht in der Verantwortung der Bergbahnen Hochoetz liegenden Zeiten des Postlaufes.

5.5.4
Erhalt eines Buchungscodes: Bei Auswahl der Option „Buchungscode erhalten“, können die Lifttickets vor Ort an allen Skipasskassen der Bergbahnen Hochoetz unter Vorlage des Bu-chungscodes abgeholt werden. Die Bergbahnen Hochoetz übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust oder für die nicht sorgsame Verwahrung des Buchungscodes und einen dadurch unberechtigten Zugriff Dritter. Ungültige oder entwertete Buchungscodes berechtigen nicht zur Abholung von Lifttickets. Bei Rückbelastung der Zahlung vor Abholung des Lifttickets wird der Buchungscode automatisch ungültig.

5.6
Beim Erwerb des Online-Lifttickets ist ein datumsmäßig genau festgelegter Gültigkeitszeit-raum auszuwählen, welcher im Nachhinein nicht mehr abgeändert werden kann. Online-Lift-tickets sind (sofern nicht beim Erwerb des Online-Lifttickets die „Geld-Zurück-Garantie“ gemäß Punkt 5.7 dazugebucht wird) nicht stornierbar.
5.7
Gegen Aufzahlung in Höhe von € 3,00 pro Liftticket und pro Tag des Gültigkeitszeitraumes können teilweise im Zuge des Bestellvorganges stornierbare Online-Tickets bestellt werden (sogenannte „Geld-Zurück-Garantie“). In diesen Fällen kann der Besucher bis spätestens drei Tage vor Beginn des Gültigkeitszeitraumes vom Vertrag zurücktreten und die Tickets gegen Erstattung des Entgelts (Abzüglich der Aufzahlung für die „Geld-Zurück-Garantie“) zurückge-ben. Hierzu ist der schriftliche Rücktritt per E-Mail an die E-Mailadresse info@bergbahnen-oetz.com erforderlich.
5.8
Die Bezahlung der Online-Tickets und Online-Gutscheine erfolgt ausschließlich mittels der während des Bestellvorganges angegeben Zahlungsarten. Die angegebenen Preise für Online-Tickets und Online-Gutscheine verstehen sich in Euro und inkl. der gesetzlichen USt. Die an-gegeben Preise für Online-Wertgutscheine enthalten keine USt.

5.9
Online-Gutscheine können auch durch Personen, die unrechtmäßig in dessen Besitz gekom-men sind, entwertet werden. Bei Vorlage eines gültigen Gutscheins trifft die Bergbahnen Hochoetz keine Obliegenheit zur weiteren Prüfung der Berechtigung (insbesondere Identi-tätskontrolle). Mit dem Gutschein kann – je nach gewähltem Produkt – an den Skipasskassen der Bergbahnen Hochoetz oder (wenn dies gesondert angegeben wird) in der Berggastronomie der Bergbahnen Hochoetz „eingelöst“ werden. Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden. Wurde nicht der gesamte Gutscheinwert konsumiert, bleibt der Restbetrag als Gut-schein erhalten – eine Rückvergütung in bar findet nicht statt. Wertgutscheine unterliegen den gesetzlichen Verjährungsregeln. Liftticketgutscheine sind nur im jeweils angegebe-nen/gewählten Zeitraum gültig. Auch unentgeltlich ausgegebene Gutscheine gelten nur in den jeweils angegebenen Zeiträumen.

5.10
Die Bergbahnen Hochoetz bedienen sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der Online-Buchung verschiedener Partner, dazu gehören z.B. die SkiData AG, die Firma Starjack (SJack GmbH), Micado, Digital Solutions GmbH. Sofern im Buchungsvorgang nicht abweichen-des angegeben ist, treten diese Unternehmen in keine eigene (direkte) Vertragsbeziehung mit dem Besucher. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Web-seiten dieser Unternehmen kommen, für deren Inhalt das jeweilige Unternehmen selbst ver-antwortlich ist.

6. Besondere Bedingungen für den Ninja Park Hochoetz

6.1
Der Zutritt zum Ninja Park Hochoetz ist nur aufgrund eines gültigen Tickets erlaubt.
Der Zutritt und Aufenthalt im Ninja Park Hochoetz ist nur nach Durchsicht und Unterzeichnung
der Teilnahmebedingungen und Risikoaufklärung (allenfalls durch eine(n) Obsorgeberechtigte(n)) des Ninja Park Hochoetz zulässig. Die Besucher haben sich an diese Teilnahmebedingungen und Risikoaufklärung zu halten. Bei einem groben oder mehrmaligen Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder die vorliegenden
AGB kann der Besucher aus dem Ninja Park Hochoetz verwiesen werden, ohne dass der Ticketpreis erstattet wird.

6.2
Der Erwerb eines Tickets berechtigt zum einmaligen Eintritt in den Ninja Park Hochoetz ausschließlich im angegebenen Zeitfenster („Timeslot“). Eine nachträgliche
Verschiebung des Timeslots (Terminverschiebung) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betreiberin möglich.

6.3
Sofern Tickets für zwei oder mehrere Besucher erworben werden, benötigt jeder
Besucher ein eigenes Ticket und wird jedem Besucher ein bestimmter Timeslot zugeordnet.
Aus organisatorischen Gründen kann nicht gewährleistet werden, dass die
Besucher denselben Timeslot erhalten können.

6.4
Der Besucher hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er rechtzeitig beim Ninja Park Hochoetz ist, wobei insbesondere Transport- und Wartezeiten zu berücksichtigen sind. Erscheint der Besucher nicht während des ihm zugewiesenen Timeslots, wird die Betreiberin versuchen, zu einem späteren Zeitpunkt Zutritt zum Ninja Park Hochoetz zu gewähren. Aufgrund der beschränkten Kapazitäten, des großen Besucherandrangs
und der eingeschränkten Öffnungszeiten (auch der Zubringerbahn) hat der Besucher aber bei Versäumen des Zutritts im angegebenen Timeslot keinen Anspruch
auf Zutritt zu einem späteren Zeitpunkt. Kann ein Zutritt zum Ninja Park Hochoetz wegen eines durch den Besucher zu vertretenden Versäumens des Timeslots (auch zu einem späteren Zeitpunkt) nicht erfolgen, so hat der Besucher
keinen Anspruch auf Refundierung des Ticketpreises.

6.5
Zum Erwerb von Tickets für den Ninja Park Hochoetz sind nur volljährige Personen berechtigt. Der Vertrieb und die Leistungserbringung erfolgen über die Bergbahnen Hochoetz. Der Erwerb von Tickets für den Ninja Park Hochoetz ist nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder möglich. Der Besucher ist für die korrekte Eingabe der Daten allein verantwortlich.

6.6
Der Abschluss des Bestellvorganges beim Erwerb von Tickets für den Ninja Park Hochoetz erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig Bestellen“. Damit stellt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Tickets für den Ninja Park Hochoetz. Der Vertrag kommt sodann durch gesonderte Annahme durch die Bergbahnen Hochoetz zustande.

6.7
Die Bezahlung der Tickets für den Ninja Park Hochoetz erfolgt ausschließlich mittels der während des Bestellvorganges angegeben Zahlungsarten. Die angegebenen
Preise verstehen sich in Euro und inkl. der gesetzlichen USt.

6.8
Die gebuchten Tickets für den Ninja Park Hochoetz werden sodann auf die angegebene E-Mail-Adresse bereitgestellt und können ausgedruckt oder digital in Vorlage gebracht werden. Der Besucher trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der während des Bestellvorganges angegebenen Informationen, für einen funktionstüchtigen E-Mail-Zugang sowie für einen vollständigen und leserlichen Ausdruck des Tickets.

6.9
Tickets für den Ninja Park Hochoetz sind nicht stornierbar und es besteht kein Widerrufsrecht (siehe unten 7.5).

6.10
Die online bereitgestellten Tickets für den Ninja Park Hochoetz können auch durch Personen, die unrechtmäßig in deren Besitz gekommen sind, entwertet werden. Bei Vorlage eines gültigen Tickets trifft die Bergbahnen Hochoetz keine Obliegenheit zur weiteren Prüfung der Berechtigung (insbesondere Identitätskontrolle). Tickets können nicht in bar abgelöst werden.

6.11
Zur Vermeidung von Missbrauch, Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen ist der gewerbliche oder kommerzielle Kauf und Verkauf von Tickets ohne vorherige ausdrückliche
Zustimmung durch die Bergbahnen Hochoetz nicht zulässig.

6.12
Die Bergbahnen Hochoetz bedienen sich bei der technischen Buchungsabwicklung verschiedener Partner, dazu gehört konkret die bookingkit GmbH, Sonnenallee 223,
12059 Berlin. Sofern im Buchungsvorgang nicht abweichendes angegeben ist, treten diese Unternehmen in keine eigene (direkte) Vertragsbeziehung mit dem Besucher. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Webseiten dieser Unternehmen kommen, für deren Inhalt das jeweilige Unternehmen selbst verantwortlich ist.

7. Widerrufsrecht

7.1
Bei Fernabsatzverträgen oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Sie nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
7.2
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Schiregion Hochoetz Erschließungs-GmbH, FN 175873m, Angerweg 13, 6433 Oetz) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerru-fen, informieren.
7.3
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
7.4
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
7.5
Sie haben hingegen kein Widerrufsrecht nach dem FAGG, wenn Sie einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen abschließen, wobei für die Vertragserfüllung durch die Bergbahnen Hochoetz ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Die von den Bergbahnen Hochoetz angebotenen Lifttickets bzw. die Gutscheine, welche jeweils nur in einem bestimmten Zeitraum gültig sind, sowie auch Veranstaltungstickets stellen derartige Dienstleistungen dar, wo gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
7.6
Sie haben ferner bei Verträgen über Dienstleistungen dann kein Widerrufsrecht nach dem FAGG wenn, die Bergbahnen Hochoetz – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Besuchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Besuchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rück-trittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

8. Muster Widerrufsformular

8.1
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und sen-den Sie es zurück:

An Schiregion Hochoetz Erschließungs-GmbH FN 175873m Angerweg 13 6433 Oetz
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en)

  Dienstleistung bestellt am erhalten am

1.

     
2.      
3.      

 

Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
IBAN und BIC des/der Verbraucher(s) für die Rückerstattung:
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
(nur bei Mitteilung auf Papier)

9. Nutzungsbedingungen

9.1
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bergbahnen Hochoetz ist nur aufgrund eines gültigen Tickets erlaubt.
9.2
Vor der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bergbahnen Hochoetz hat sich der Besucher mit den vorliegenden „AGB Bergbahnen Hochoetz“, den jeweiligen Beförderungsbedin-gungen, den Hinweisen bei den Zugängen zu den Liften und in den Talstationen sowie mit den FIS-Regeln vertraut zu machen. Bei einem groben Verstoß gegen diese Regelungen oder bei Widersetzen gegen Weisungen der Mitarbeiter der Bergbahnen Hochoetz kann dem Besu-cher die Dienstleistung verweigert und/oder das Liftticket entzogen werden, ohne dass das dafür bezahlte Entgelt erstattet wird.
9.3
Der Besucher ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bergbahnen Hochoetz (während des gesamten Gültigkeitszeitraumes) sein Liftticket vorzuweisen.
9.4
Die Sportausübung ist nur auf markierten Pisten, Rodelbahnen und Skirouten erlaubt, ausge-wiesene Schutzzonen dürfen nicht betreten oder befahren werden.
9.5
Die Bergbahnen Hochoetz weisen darauf hin, dass aufgrund witterungsbedingter Umstände – insbesondere in der Vor- oder Nachsaison – allenfalls nicht immer sämtliche Anlagen bzw. Pisten geöffnet sein können. Derartige Sperren dienen vor allem der Sicherheit der Besucher (zB Lawinengefahr, Sturm etc.). Auf Grund einer solchen Einschränkung des Angebotes der Bergbahnen Hochoetz besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung, Verlänge-rung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer des Tickets.
9.6
Die Bergbahnen Hochoetz weisen darauf hin, dass aufgrund behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 oder sonstiger epidemischer oder pandemischer Ereignisse Einschränkungen in der Nutzungsmöglichkeit der bereitgestellten Leistungen bestehen kön-nen (zB „3-G-Regel“, Registrierungspflichten, Kapazitätsbeschränkungen etc).
9.7
Die Betriebszeiten sind unbedingt zu beachten. Nach Betriebsschluss ist eine Nutzung der Infrastruktur der Bergbahnen Hochoetz nicht mehr zulässig; nach Pistenschluss sind die Pis-ten der Bergbahnen Hochoetz gesperrt und das Betreten und Befahren der Pisten ist verboten; dies insbesondere deshalb, da dann Präparierungsarbeiten (zB mit Hilfe von Seilwinden) erfolgen und da daher Lebensgefahr besteht.
9.8
Örtlicher Gültigkeitsbereich: Sofern sich nicht aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Lifttickets laut individueller Vereinbarung oder den nachstehenden Ausführungen Abwei-chendes ergibt, gelten die Lifttickets im Ski- und Wandergebiet der Bergbahnen Hochoetz.
9.8.1
In der Wintersaison sind die Lifttickets im Skibereich der Bergbahnen Hochoetz sowie im Ski-bereich der Bergbahnen Kühtai gültig.
9.8.2
Die „Jahreskarte Hochoetz“ ist neben dem Ski- und Wandergebiet der Bergbahnen Hochoetz auch im Ski- und Wandergebiet der Bergbahnen Kühtai gültig.
9.8.3
Die „Saisonkarte Ötztal“ ist im Skibereich der oben (unter Punkt 2.3) angeführten anderen Skigebieten des Ötztals, sohin bei den Bergbahnen Hochoetz, Bergbahnen Sölden, Bergbah-nen Umhausen/Niederthai, Bergbahnen Obergurgl/Hochgurgl und Bergbahnen Vent – nicht jedoch im Bereich der Bergbahnen Kühtai - gültig.

9.8.4
Die „Saisonkarte Ötztal“ ist im Skibereich der oben (unter Punkt 2.3) angeführten anderen Skigebieten des Ötztals, sohin bei den Bergbahnen Hochoetz, Bergbahnen Sölden, Bergbahnen Umhausen/Niederthai, Bergbahnen Obergurgl/Hochgurgl und
Bergbahnen Vent – nicht jedoch im Bereich der Bergbahnen Kühtai - gültig.

9.9
Die Mitnahme von Fahrrädern auf den Liften/Bahnen der Bergbahnen Hochoetz ist nur gegen Bezahlung eines Aufpreises laut Preisblatt gestattet.
9.10
Bei Buchung eines Fußgängertickets oder Winterwandertickets ist die Mitnahme von Winter-sportgeräten (Ski, Snowboard, Rodel, Bob etc) nicht gestattet.

10. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

10.1
Durch die Bergbahnen Hochoetz werden zum Teil auch Veranstaltungen (zB Konzerte, Sport- oder Kulturveranstaltungen) organisiert. Der Eintritt zu diesen Veranstaltungen ist teilweise für Inhaber eines Lifttickets (etc.) kostenlos, teilweise werden gesonderte Eintrittskarten ver-kauft.
10.2
Besucher der Veranstaltungen haben sich an die allenfalls kommunizierte(n) Hausordnung, Verhaltensregeln und Anweisungen zu halten. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen/Anweisungen, Raufhandel, Trunkenheit, Drogenkonsum/-besitz/-handel, Verschmutzung, Ruhestö-rung oder Störung des öffentlichen Anstandes, Gefährdung oder Belästigung von anderen Gästen/Mitarbeitern/Anrainern kann dem Besucher (ohne Rückerstattung eines etwaigen Ti-cketpreises) der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden oder ein Platzverweis erteilt werden.
10.3
Die Anfertigung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist nicht ge-stattet.
10.4
Sofern für den Besuch einer Veranstaltung kein gesondertes Entgelt zu bezahlen ist (zB weil Inhaber eines Lifttickets kostenlos teilnehmen können), hat deren Absage, Verschiebung oder Änderung keinerlei Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche zur Folge.

11. Haftung

11.1
Die Bergbahnen Hochoetz haftet nicht für Schäden, die einem Besucher durch das Verhalten Dritter entstehen, wenn diese Dritten nicht der Bergbahnen Hochoetz zuzurechnen sind bzw. wenn diese nicht ihren Weisungen unterstehen.
11.2
Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der geöffneten Anlagen und Strecken/Pis-ten/Skirouten während der jeweils bekannt gegebenen Betriebszeiten abgeschlossen. Ver-tragliche Ansprüche gegenüber der Bergbahnen Hochoetz bestehen daher nur für die Dauer der Betriebszeiten und nur für geöffnete Strecken/Pisten/Skirouten.
11.3
Die Nutzung des freien Skiraums erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Im freien Skiraum erfolgen keinerlei Sicherungs- oder Markierungsmaßnahmen (wie zB Absiche-rungen, Kontrollen, Sperren, etc.). Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung der Bergbahnen Hochoetz.

12. Datenschutz - Photocompare

12.1
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bergbahnen Hochoetz erfordert verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf personenbezogene Daten der Besucher. Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Bergbahnen Hochoetz.
12.2
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Besuchers beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal (nicht automatisiert) mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durschreiten eines entsprechenden Drehkreuzes angefertigt werden.

13. Kontaktdaten

Schiregion Hochoetz Erschließungs-GmbH FN 175873m Angerweg 13 6433 Oetz
info@bergbahnen-oetz.com
https://www.oetztal.com/de/regionen-orte/region-oetz
+43 (0) 5252 63 85
UID-Nr.: ATU75242426

Besondere Bedingungen

Die Teilnahme am Ninja Park birgt diverse sportarttypische Gefahren. Vor der Teilnahme müssen die folgenden Nutzungsbedingungen und Risikoaufklärung zur Kenntnis genommen und unterzeichnet werden:

Häufig gestellte Fragen

Ermäßigte Tickets für Kinder, Jugendliche und Senioren werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises mit Geburtsdatum ausgegeben. Unser Kassenpersonal ist an die Vorgaben der Kassenleitung gebunden und darf hierbei keine Ausnahmen machen.

Personen mit einer Behinderung ab 60 % erhalten beim Skipass der Skiregion Hochoetz ebenfalls eine Ermäßigung. Voraussetzung ist die Vorlage des Original-Ausweises mit ausgewiesener Prozentangabe der Behinderung.

Bitte lass dich vor dem Kauf ausführlich beraten, da Skipässe und Tageskarten nachträglich weder umgetauscht noch auf andere Personen übertragen werden können.

Bei Missbrauch wird dein Skipass umgehend eingezogen. Eine Änderung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ebenfalls nicht möglich. Bitte beachte außerdem, dass bei Verlust des Skipasses kein Ersatz ausgestellt wird.

Die Benutzung der Pisten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Die Bergung erfolgt bis zur jeweiligen Talstation der Acherkogelbahn bzw. Ochsengartenbahn. Für die Pistenrettung bzw. Bergung wird eine Gebühr von € 150,- verrechnet.

Eine Rückerstattung ist nur bei einem Skiunfall möglich – gegen Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes. Der Skipass muss dafür so schnell wie möglich an der Kassa hinterlegt werden, maßgeblich ist das Hinterlegungsdatum. Das Attest kannst du auch am nächsten Tag nachreichen.

Tagesskipässe und Staffelkipässe sind von der Rückerstattung ausgeschlossen. Keine Rückvergütung gibt es bei Schlechtwetter, Krankheit, frühzeitiger Abreise, Ausfall einzelner Anlagen, Elementarereignissen oder behördlichen Anordnungen.

Mehrtageskarten gelten nur an aufeinanderfolgenden Tagen.

  • Bargeld (Euro)
  • Bankomatkarte (Maestro)
  • Kreditkarten (Visa, Mastercard)

Für Streitigkeiten gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Silz.

Alle Skitickets (ausgenommen Berg- und Talfahrten) werden auf berührungslosen KeyCards ausgegeben. Für die KeyCard wird ein Pfand von € 2,00 verrechnet, das du bei unbeschädigter Rückgabe an den Liftkassen oder an der Schirmbar bei der Talstation der Acherkogelbahn zurückerhältst.

Skipässe kannst du bereits am Vortag ab 15:00 Uhr kaufen (ausgenommen Staffelkarten).

Die Leistungen der Kartenverbünde „Kühtai-Hochoetz“, „Superskipass“, „Tirol Regio Card“ und „Tirol Snow Card“ werden von eigenständigen Unternehmen erbracht. Für Leistungen oder mögliche Schadenersatzansprüche ist daher jeweils der betreffende Betreiber verantwortlich.

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