Zur Übersicht

Ferienwohnung Anna

Ferienwohnung / Appartement

Jetzt bestes Angebot finden!

Zimmer wählen

Beschreibung

Herzlich willkommen in unserer charmanten Ferienwohnung Anna– die ideale Oase für Ihren perfekten Urlaub! Unsere Unterkunft verbindet Ruhe mit zentraler Lage. Der Klettergarten "Engelswand" und die Bushaltestelle sind bequem zu Fuß erreichbar. Beginnen Sie Ihre Abenteuer direkt vor der Haustür, denn zahlreiche Wander-, Berg-, Rad- und Klettertouren können von hier aus gestartet werden. Der kostenlose Skibus bringt Sie in die Top Ski- und Langlaufgebietes des Ötztals. In Umhausen (ca. 3 km entfernt) befinden sich Restaurants, Geschäfte, Bäckereien, Ärzte uvm.

Buchungsvorteile

  • keine Buchungsgebühr
  • Offizielles Buchungsportal des Ötztals
  • Sicher dank SSL

Weitere Informationen

Standort

Ferienwohnung Anna

Herzlich willkommen in unserer charmanten Ferienwohnung Anna– die ideale Oase für Ihren perfekten Urlaub! Unsere Unterkunft verbindet Ruhe mit zentraler Lage. Der Klettergarten "Engelswand" und die Bushaltestelle sind bequem zu Fuß erreichbar. Beginnen Sie Ihre Abenteuer direkt vor der Haustür, denn zahlreiche Wander-, Berg-, Rad- und Klettertouren können von hier aus gestartet werden. Der kostenlose Skibus bringt Sie in die Top Ski- und Langlaufgebietes des Ötztals. In Umhausen (ca. 3 km entfernt) befinden sich Restaurants, Geschäfte, Bäckereien, Ärzte uvm.

Östen 77
6441 Umhausen
+43 664 5813689
ber.holzknecht@tsn.at
Anreise

Check-In: ab 16:00 Uhr / Check-Out: bis 09:00 Uhr

Anreise: Folgen Sie der B186 bis zur Abzweigung Lehn Platzl - nach dem Ortsteil Tumpen - und biegen Sie links ab. Folgen Sie der Straße bis zum Ende, biegen Sie rechts ab und nach ca. 270 Metern erneut rechts abbiegen. Wir sind das zweite Haus an der rechten Seite.

Zusätzliche Information

Inklusive: Parkplatz, Bettwäsche, Handtücher

Exklusive: Ortstaxe

Die Ortstaxe von Euro 4,00 pro Person und Nacht ist im angeführten Gesamtpreis nicht enthalten und wird vom Gastgeber direkt verrechnet.
Von der Abgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 15 Jahre alt werden.