Solltest du während deines Aufenthaltes Symptome einer COVID 19 Erkrankung (trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinn etc.) entwickeln, dann mach bitte einen Covid-Test (Antigen-Selbsttest oder PCR-Gurgltest mit Laborresultat). Fällt dieser Test positiv aus, gelten ab dem Testergebnis die unten angeführten Verkehrsbeschränkungen für dich. Bei allen Fragen rund um deine Corona-Erkrankung kannst du auch gerne die Gesundheits-Hotline 1450 anrufen. Bitte informiere auch unbedingt deinen Gastgeber über deine Covid-Infektion.
Weitere Infos, was passiert, wenn man im Urlaub krank wird, erhältst du HIER.
Verkehrsbeschränkungen bei einer Covid-19-Infektion:
- Maskenpflicht beim Zusammentreffen mit anderen Personen (Ausnahme: im Freien mit zwei Metern Abstand)
- Kein Zutritt von vulnerablen Einrichtungen: Krankenhaus, Alten- und Pflegeheime (gilt nicht für Beschäftigte)
- Die Dauer der Verkehrsbeschränkung gilt 10 Tage. Nach 5 Tagen ist das Freitesten möglich