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Nutzungsbedingungen Summer Card

1

Geltungsbereich

Ötztal Tourismus organisiert die Gästekarte „Summer Card“ (nachfolgend auch „Gästekarte“). Diese vorliegenden Vertragsbedingungen gelten für den Erhalt bzw. Erwerb, die Ausstellung sowie die Verwendung der Gästekarte. Auf Basis dieser Vertragsbedingungen sind die (rechtmäßigen) Inhaber der Gästekarte berechtigt, verschiedene Leistungen bei „Leistungsträgern“ (Seilbahnen, Museum etc) vergünstigt oder kostenlos in Anspruch zu nehmen.

2

Erwerb bzw. Erhalt der Gästekarte

Die Voraussetzungen für den Erwerb bzw. Erhalt der Gästekarte hat der Gast vor der Anreise eigenverantwortlich in Erfahrung zu bringen. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf Erhalt bzw. Erwerb einer Gästekarte.

2.1 Die Kaufkarte kann durch den Gast an einer der Verkaufsstellen erworben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die digitale Kaufkarte (siehe Punkt 2.3) online im Erlebnisshop von Ötztal Tourismus zu erwerben. Beim Erwerb der digitalen Kaufkarte über den Erlebnisshop kommen die AGB von Ötztal Tourismus zur Anwendung. Die Preise ergeben sich aus den gesonderten Aushängen bzw. aus dem aktuellen Produktfolder. Bei Nachweis einer Invalidität von zumindest 70 % kann der Gast ausschließlich an den Informationen von Ötztal Tourismus eine ermäßigte Kaufkarte erwerben.

2.2 Die Inklusivkarte erhalten sämtliche abgaben- und meldepflichtigen Gäste, welche in einer der Partnerunterkünfte nächtigen.

2.3 Die Gästekarten können auch als digitale Gästekarten erworben/bezogen werden. Diesfalls wird nicht eine haptische Karte ausgegeben, sondern wird die Karte zusammen mit einem digitalen Reisebegleiter per E-Mail an den Inhaber gesendet. Bezug und Nutzung der digitalen Gästekarte setzt die Nutzung des digitalen Reisebegleiters (siehe 06. Digitaler Reisebegleiter unter https://www.oetztal.com/datenschutzerklaerung) und damit einhergehend eine Benutzerregistrierung und entsprechende Datenverarbeitungen voraus. Werden durch einen Gast auch für Mitreisende digitale Gästekarten erworben, so hat dieser die personalisierten digitalen Gästekarten seinen Mitreisenden auf eigenes Risiko bereitzustellen (zB Weiterleitung per E-Mail, WhatsApp).

3

Gültigkeit

Die Gästekarte ist saisonal verwendbar; die Saisonszeiten ergeben sich aus aus den gesonderten Aushängen bzw. aus dem aktuellen Produktfolder. Die Summer Card als Modell einer Kaufkarte ist für jeweils 3, 7 oder 10 aufeinanderfolgende Tage gültig. Die Summer Card als Modell einer Inklusivkarte ist ab dem 2. Urlaubstag für die Dauer des abgaben- und meldepflichtigen Aufenthaltes bei einer Partnerunterkunft gültig; der Anreisetag ist ausgenommen, der Abreisetag ist inkludiert.

4

Leistungsumfang

4.1 Die Gästekarte wird durch Ötztal Tourismus im Rahmen dessen gesetzlicher Aufgaben gemäß § 3 Tiroler Tourismusgesetz organisiert. Die damit verbundenen Annehmlichkeiten für den Gast sind nicht Bestandteil der durch den Gast gebuchten Reiseleistung.

4.2 Gegen Vorlage der Gästekarte kann der (rechtmäßige) Inhaber während des Gültigkeitszeitraumes der Gästekarte verschiedene Leistungen bei „Leistungsträgern“ (Seilbahnen, Museum etc) vergünstigt oder kostenlos in Anspruch nehmen. Im Zuge der Organisation der Gästekarte stellt Ötztal Tourismus lediglich die technischen und organisatorischen Mittel bereit, um dem Inhaber der Gästekarte die Möglichkeit zu bieten, unkompliziert und vergünstigt Leistungen direkt bei den Leistungsträgern zu konsumieren. Nimmt der Gast Leistungen bei Leistungsträgern in Anspruch, so erfolgt dies (auch bei Verwendung der Gästekarte) stets und unmittelbar aufgrund eines eigenständigen Vertragsverhältnisses zwischen Gast und Leistungsträger. Dabei kommen jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sonstigen Vertragsbedingungen des Leistungsträgers zur Anwendung. Ötztal Tourismus ist diesbezüglich nicht Vertragspartei und haftet weder für die Erfüllung des Vertrages, noch für etwaige dem Gast oder sonstigen Dritten aus diesem Vertrag entstehende Schäden.

4.3 Der detaillierte Leistungsumfang (erhältliche Vergünstigungen/Leistungen) ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Folder zu der Gästekarte sowie den ergänzenden Aushängen (offline/online) oder individuellen Leistungsbeschreibungen im Zuge der Ausgabe der Gästekarte. Die zuletzt genannten ergänzenden Aushänge sowie die individuellen Leistungsbeschreibungen gehen dabei dem Folder vor. Generell sind die saisonalen Öffnungszeiten sowie die Betriebszeiten der Leistungsträger zu berücksichtigen und haben sich die Gäste selbständig über den aktuellen Leistungsumfang zu informieren. Insbesondere zu den Saison-Randzeiten kann das Leistungsangebot stark eingeschränkt sein. Die Leistungen/Vergünstigungen der Gästekarte können teilweise auch nur zeitlich (zB Stundenkarten), örtlich (zB nur bestimmte Anlagen) oder mengenmäßig (zB nur einmaliger Eintritt, beschränkte Kapazität) beschränkt in Anspruch genommen werden (siehe Folder).

4.4 Die in den Foldern beschriebenen Vergünstigungen/Leistungen aus der Gästekarte werden dem Gast als ein Gesamtpaket bereitgestellt, welches aber aufgrund verschiedener Faktoren (zB Betriebsunterbrechungen bei Leistungsträgern, Witterungseinflüsse, Kapazitätsauslastung) unter Umständen auch kurzfristig eingeschränkt sein kann oder längerfristig angepasst werden muss. Für den Fall, dass das Leistungsangebot bzw die Vergünstigungen der Gästekarte während des Gültigkeitszeitraumes aufgrund von nicht von den Vertragsparteien zu verantwortenden Umständen nicht in Anspruch genommen werden kann, erfolgt keine Erstattung eines allfällig bezahlten Entgelts. Es bestehen diesfalls keine Ersatz- oder Minderungsansprüche.

5

Verwendung der Gästekarte

5.1 Die Gästekarte ist nicht übertragbar. Zur visuellen Kontrolle wird auf der Karte der Name des Gastes abgedruckt bzw bei der digitalen Gästekarte ersichtlich gemacht/hinterlegt. Der Inhaber der Gästekarte ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme von Leistungen die Gästekarte sowie einen Lichtbildausweis, anhand dessen die Identität des Inhabers gegebenenfalls kontrolliert werden kann, mitzuführen. Wird die Gästekarte und/oder der Lichtbildausweis nicht mitgeführt, können keine Leistungen/Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Es findet auch keine Erstattung statt. Dasselbe gilt, wenn die digitale Gästekarte nicht mitgeführt wird oder wenn die digitale Gästekarte aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Inhabers (zB Defekt des Smartphones) nicht lesbar ist.

5.2 Bei missbräuchlicher Verwendung (zB Weitergabe an andere Personen, Angabe falscher Daten) wird die (haptische oder digitale) Gästekarte durch den Leistungsträger oder Ötztal Tourismus eingezogen und gesperrt. Es wird Anzeige erstattet und es können dann – ohne Rückersatz - keine weiteren Leistungen/Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Bei Bezug der digitalen Gästekarte auch für Mitreisende haftet neben dem Karteninhaber auch der Besteller für etwaige missbräuchliche Verwendungen durch den Mitreisenden.

5.3 Die Inanspruchnahme von anderen Rabatten, Vergünstigungen oder Gutscheinen ist bei Verwendung der Gästekarte grundsätzlich nicht möglich.

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Rückerstattung

6.1 Bei Nichtinanspruchnahme von Vergünstigungen/Leistungen aus der Gästekarte wird kein Ersatz geleistet. Auch eine Barablöse ist nicht möglich.

6.2 Nur in Bezug auf die Summer Card als Modell der Kaufkarte und nur im Krankheitsfall (ärztliche Bestätigung, dass Leistungsinanspruchnahme nicht mehr möglich ist) sowie bei (nachweislicher) vorzeitiger Abreise aus triftigem Grund (zB. Todesfall) werden die nicht genutzten Resttage rückvergütet, sofern keine Verwendung der Karte mehr erfolgt. Ein Ersatz in Bezug auf einzelne Tage während des Gültigkeitszeitraumes findet nicht statt.

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Verlust/Defekt der Gästekarte

Der Verlust/Defekt der Gästekarte ist vom Inhaber unverzüglich zu melden. Die verlorene/defekte Gästekarte wird sodann gesperrt und der Gast erhält gegen Vorlage des Kaufbeleges eine neue Gästekarte, wobei die bisher konsumierten Leistungen übertragen werden. Dies gilt sinngemäß auch für die digitale Gästekarte.

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Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Ausstellung und Nutzung der Gästekarte finden verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Inhabers statt. Details dazu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von Ötztal Tourismus. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen auch die Leistungsträger als selbständige Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.

Sölden, am 23.06.2023