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BEZAHLFORMEN SKIPÄSSE

Sie können Ihre Skipässe an den Kassen folgendermaßen bezahlen:

Bargeld in €
Bankomatkarte (MAESTRO)
Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX)


  

JAHRGÄNGE FÜR ERMÄSSIGUNGEN


Winter 2008/09
Sommer/Herbst 2008
(20.12.08 - 03.05.09)
(05.07. - 19.12.08)
Snowkids:
(€ 1,- pro Tag)
Jhg. 2002 - 2005
Jhg. 2001- 2004
Kinder:
Jhg. 1995 - 2001
Jhg. 1994 - 2000
Jugend:
Jhg. 1990 - 1994
Jhg. 1989 - 1993
Erwachsene:
Jhg. 1989 + älter
Jhg. 1988 + älter
Senioren Damen:
Jhg. 1949 + älter
Jhg. 1948 + älter
Senioren Herren:
Jhg. 1944 + älter
Jhg. 1943 + älter


 

VERTRAGSBEDINGUNGEN BERGBAHNEN SÖLDEN


Bitte haben Sie Verständnis, daß unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf. Für den Bezug von ermäßigten Karten (Kinder, Jugendliche, Senioren, Einheimische, Behinderte) ist ohne Ausnahme ein Lichtbildausweis erforderlich!
Eine nachträgliche Verlängerung von bereits gelösten Skipässen ist nicht möglich.
Bei Verlust des Skipasses kein Ersatz!
Für Karten über einen Saisonsschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet.
Der Skipaß Sölden-Hochsölden ist auf allen geöffneten Anlagen in Sölden und Hochsölden, Gaislachkogl, Innerwald, Gampealm, Golden Gate und auf beiden Gletschern gültig, nicht aber in Vent, Obergurgl/Hochgurgl.
Für 8- und Mehrtagespässe sind Lichtbilder unbedingt erforderlich. Fotoautomaten stehen bei jeder Kassa zur Verfügung.
Im Regelfall beginnt die Laufzeit des Skipasses am Tag der Ausstellung. Auf Wunsch können alle Skipässe außer Staffel- und 1,5 Tageskarten im Vorverkauf erworben werden. Skipässe können bereits am Vortag der Gültigkeit ab 15.00 Uhr verwendet werden. Skipässe gelten immer an aufeinanderfolgenden Tagen, eine Unterbrechung ist nicht möglich (mit Ausnahme der Wahlabos).
Die Skipässe und Tageskarten sind nicht übertragbar!
Rückvergütung: Nur bei Sportunfall erfolgt eine Rückvergütung dann, wenn der Skipaß unverzüglich an einer unserer Skipaßkassen hinterlegt wird. Als Benützungstage gelten die Tage ab der Ausstellung bis inklusive des Unfalltages.
Ein ärztliches Attest muß beigebracht werden.
Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.
Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Staffel- und 1-Tageskaren werden nicht rückerstattet.
Die Betriebseinstellung einiger Anlagen während oder am Ende der Saison aufgrund der Schneelage bzw. die Betriebseinstellung des Skibusverkehrs am Ende der Saison bleibt vorbehalten.
Bitte die Hinweise an den Zugängen zu den Liften und in den Talstationen beachten.


  

GÄSTEINFORMATION


WICHTIGE TELEFONNUMMERN


Schneetelefon: +43 (0)57200 203
Informationsschalter Bergbahnen Sölden: +43 (0)5254-508 111
Alarmierungszentrale Bergbahnen Sölden: +43 (0)5254-508 825 (nur während des Skibetriebes!)

FUNDSACHEN

Talstation Gaislachkoglbahn +43 (0)5254-508 111
Talstation Giggijochbahn +43 (0)5254-508 215
Fundbüro Gemeinde +43 (0)5254-2225
Gendarmerie Sölden +43 (0)5254-2206

CARD SYSTEM

Unser Kartensystem ist ausschließlich auf berührungslose Datenträger (SWATCH-Access und Key Card) aufgebaut.

Depotzahlung für die KeyCard: € 2, pro Skipass (bei Rückgabe der unbeschädigten KeyCard - Rückerstattung der Depotzahlung)

Die Kartenkontrolle erfolgt elektronisch an allen Zubringerbahnen, auch an Anlagen im Skigebiet.

Einzelfahrten für Nichtskifahrer werden als Magnetkarten ausgegeben und müssen an den speziell dafür vorgesehenen Lesestationen gesteckt werden.
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